ImmoCheck - Dein Wegweiser zur Förderung
Mit der ImmoCheck-App finden Sie ganz einfach die passende Förderung für Ihren Immobilientraum in Nordrhein-Westfalen.
App für Ihr Zuhause

1

Kostenlos
Der Service ist 100% kostenlos! Die App kann im Apple App Store heruntergeladen werden und ohne Einschränkungen genutzt werden.

2

Offline
Damit Sie die Berechnung durchführen können, brauchen Sie keine Internetverbindung.

3

Informationen
Neben der Berechnung der Darlehen werden in der App die jeweiligen Berechnungsschritte erklärt, sodass es keine Verständnisprobleme gibt.
Förderbedingungen im Überblick
Förderfähige Objekte
Gefördert werden der Neubau oder der Erwerb eines bestehendes Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Persönliche Voraussetzungen
Die Immobilie muss in Nordrhein-Westfalen liegen und selbstgenutzt werden.
Finanzielle Kriterien
Der Antragsteller darf ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten. Die Einkommensgrenze ist immer individuell und kann nur von der Bewilligungsbehörde ermittelt werden.
Häufige Fragen zur Förderung
Wer kann die Förderung beantragen?
Gefördert werden Haushalte (ab dem Förderjahr 2023 auch alleinstehende Personen) deren Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt. Dabei werden zwei Einkommensgruppen unterschieden: Einkommensgruppe A und Einkommensgruppe B.
Diese App zeigt Ihnen die Förderkonditionen sowohl für die Einkommensgruppe A als auch für die Einkommensgruppe B. Das Haushaltseinkommen der Einkommensgruppe B darf bis zu 40 Prozent höher liegen als das Haushaltseinkommen der Einkommensgruppe A. Aus diesem Grund wird nur ein geringeres Förderdarlehen bewilligt.
Die Prüfung der Einkommensgrenze und somit der wichtigsten Fördervoraussetzung obliegt allein der zuständigen Bewilligungsbehörde. Das sind Städte- oder Kreisverwaltungen in deren Zuständigkeitsbereich das zu fördernde Objekt liegt.
Welche Objekte werden gefördert?
Gefördert wird der Neubau oder der Kauf eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Die Immobilie muss in Nordrhein-Westfalen liegen und selbstgenutzt werden.
Wo werden die Fördermittel beantragt?
Die Fördermittel werden bei der zuständigen Bewilligungsbehörde beantragt. Das sind Städte- oder Kreisverwaltungen in deren Zuständigkeitsbereich das zu fördernde Objekt liegt. Nach Erhalt einer Förderzusage werden die Fördermittel über die NRW.BANK ausgezahlt.
Damit die Fördermittel bewilligt werden können, muss ein Eigenkapital in Höhe von mindestens 7,5 Prozent der Gesamtkosten nachgewiesen werden.
Bitte beachten Sie, dass diese App ein privates Angebot ist und lediglich als Hilfestellung im Bereich der öffentlichen Eigentumsförderung in NRW dienen soll. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

App Store

‎ImmoFörderCheck NRW

‎Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Förderdarlehen und einem Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) unter anderem den Neubau oder den Erwerb einer bestehenden Immobilie zur Selbstnutzung. Diese App zeigt Ihnen ganz unkompliziert welches Förderdarlehen Sie bekommen könnten und welche…

Jetzt informieren und loslegen!
Zögern Sie nicht länger und informieren Sie sich jetzt über die Förderdarlehen für Ihren Immobilientraum in Nordrhein-Westfalen.
Made with Gamma